Aktenzeichen 2 StR 101/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:200819B2STR101.18.5
RCN:
RCN5JV4USCQNQQYSMP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.08.2019

Tatrichterliche Feststellungen zu Verfall von Wertersatz bei Vorliegen eines Verschiebungsfalls

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 101/18
Bundesgerichtshof, 2 StR 101/18, 20.08.2019.
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