Aktenzeichen IV ZR 122/13

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RCN:
RCN5HDNP2J44AFLRZX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.10.2013

Regress einer Wohngebäudeversicherung: Arglistige Täuschung eines Versicherungsnehmers bei Verdacht auf Eigenbrandstiftung

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 122/13
Bundesgerichtshof, IV ZR 122/13, 23.10.2013.
Az. 20 U 86/12
Oberlandesgericht Hamm, 20 U 86/12, 17.08.2016.
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