Aktenzeichen 8 O 16058/20

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RCN:
RCN5G8Q2WGQ9RF569M

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LG München I: Urteil vom 13.04.2021

Schadensersatzanspruch, Mitgliedstaat, Sportwetten, Dienstleistungen, Internet, Streitwertfestsetzung, Dienstleistungsfreiheit, Erlaubnis, Beteiligung, Verbraucher, Verletzung, Spielsucht, Schadensereignis, Hoheitsgebiet, Treu und Glauben, deutsches Recht, geldwerter Vorteil

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