Aktenzeichen XII ZB 443/14

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RCN5DKF63S5SB4SZBM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.08.2015

Versorgungsausgleich: Teilhabe an der Wertentwicklung bei interner Teilung eines Anrechts aus einer betrieblichen Direktzusage; Rechnungszins bei Ermittlung der Ausgleichsrente; Teilhabe des Ausgleichsberechtigten an der Entwicklung des Anrechts nach den biometrischen Rechnungsgrundlagen des Ausgleichspflichtigen; Behandlung einer unklaren oder mehrdeutigen Regelung der Teilungsordnung

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