Nichtannahmebeschluss: Pauschalierte Erstattung des Fahrgeldausfalls von ÖPNV-Unternehmen wegen unentgeltlicher Beförderung schwerbehinderter Menschen - §§ 145, 148 SGB IX (juris: SGB 9) sowie insb Härtefallregelung des § 148 Abs 5 SGB 9 mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG vereinbar
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