Aktenzeichen 5 StR 135/13

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RCN5BQHV8LPRRN8EJL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.04.2013

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Tätigkeit als sog. Läufer

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