Aktenzeichen 1 StR 392/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:150818B1STR392.17.0
RCN:
RCN5BJZTY95X79ULTL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.08.2018

Verbringung von Abfallquecksilber in die Schweiz nach Abfallverbringungsgesetz strafbar

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