Aktenzeichen XI R 40/11

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RCN:
RCN59BC83YG4HRHA23

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 13.09.2012

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher Prüfung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Fristbeginn an einem Sonntag, Sonnabend oder allgemeinen Feiertag - Zwischenurteil über Zulässigkeit der Revision

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