Aktenzeichen 1 BvR 2870/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110105.1bvr287010
RCN:
RCN58PXW8WJ2RQCAWK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 05.01.2011

Nichtannahmebeschluss: Altersgrenze von 70 Jahren für Notare (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) als zulässige Ungleichbehandlung iSd Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000 - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH

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