Aktenzeichen 3 StR 223/15

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RCN5892ZLUQCSZWJXF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.07.2015

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittels in nicht geringer Menge: Notwendige Feststellungen zu Wirkstoffgehalt und Wirkstoffmenge im auf Verständigung beruhendem Urteil

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