Aktenzeichen II ZR 215/08

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RCN:
RCN57HG4QLZBCN2TFQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.03.2010

Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Falsche Angabe eines Rechtsanspruchs auf die Anschlussförderung; Kausalitätsvermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten des Anlegers; Widerlegung der Kausalitätsvermutung; Anrechnung der erzielten Steuervorteile auf die Schadensersatzleistung

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 215/08
Bundesgerichtshof, II ZR 215/08, 22.03.2010.
Az. 26 U 56/07
Oberlandesgericht Hamm, 26 U 56/07, 04.03.2008.
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