Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerden gegen prozessuale Zwischenentscheidungen nur in Ausnahmefällen - hier: Beweisbeschluss zur Einholung eines Sachverständigengutachtens über weiteres Vorliegen der Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Betreuung begründet keinen bleibenden Nachteil
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