Aktenzeichen I ZR 128/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:011216UIZR128.15.0
RCN:
RCN56HRB2X5X4M4Z7P

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.12.2016

Haftung bei multimodalem Transport: Eintritt des Transportgutverlusts; Zuordnung der Lagerung und Stauung der Güter in Container am Hafenterminal zur Seestrecke; Formularvereinbarung über eine Einheitshaftung auf der Grundlage des allgemeinen Frachtrechts; Anforderungen an die Kontrollmaßnahmen eines Container-Packunternehmens im Rahmen der Schnittstellenkontrolle

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 128/15
Bundesgerichtshof, I ZR 128/15, 01.12.2016.
Az. 14 U 2748/14
OLG München, 14 U 2748/14, 21.05.2015.
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