Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 08.06.2012
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde - Wegfall der Beschwer durch Gesetzesänderung ohne Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber den bisherigen Rechtszustand für verfassungswidrig erachtete
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