Aktenzeichen 6 StR 151/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:240221U6STR151.20.0
RCN:
RCN52MEMBHMR7W8N9G

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.02.2021

Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Tatgericht: Anforderungen an die Begründung einer Abweichung von einem Sachverständigengutachten

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