Krankenversicherung - Klage von Herstellern und Vertreibern von Medizinsystemen gegen die Anerkennung einer konkurrierenden Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss - Geltung der Maßstäbe der defensiven Konkurrentenklage - keine Klagebefugnis - Berechtigung zur gerichtlich Überprüfung der an die Erbringung der konkurrierenden Behandlungsmethoden gestellten Anforderungen
Öffnen