(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Überbrückungsgeld gem § 51 StVollzG für Haftentlassene - Vermögen bei Zuflusszeitpunkt vor Antragstellung - keine zweckbestimmte Einnahme iS § 11 Abs 3 SGB 2)
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