Aktenzeichen 2 B 41/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:011216B2B41.15.0
RCN:
RCN4VSNSGWD69D34PR

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 01.12.2016

Auslegung von § 49 VersAusglG

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