Krankenversicherung - Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses - Voraussetzungen zur Festlegung neuer Qualitätsstandards - Streichung von Produkten (hier: wassergefüllte Produkte zur Dekubitusprophylaxe und -therapie) - Orientierung ausschließlich an der objektiven Rechtslage - kein Vertrauensschutz - Hersteller muss nachweisen, dass bereits gelistetes Produkt neu festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllt - keine Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens - Wettbewerb - Unionsrecht - Verfassungsrecht
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