Aktenzeichen 5 Ni 40/10

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ECLI:
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RCN:
RCN4SCBLVT8ZDFHR58

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Bundespatentgericht: Urteil vom 02.10.2012

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler" – Festsetzung des Streitwerts in der mündlichen Verhandlung - Antrag auf Streitwertherabsetzung ist jedenfalls dann nach Beginn der mündlichen Verhandlung zulässig, wenn in der Nichtigkeitsklage ein niedrigerer Streitwert genannt wurde – Eintragung einer Prozesspartei im Handelsregister des Vereinigten Königreichs als "schlafende" Gesellschaft ohne Einkünfte – keine Glaubhaftmachung einer Gefährdung der wirtschaftlichen Lage – Anlegung eines strengen Maßstabs bei einer Zurückweisung einer Verteidigung der Beklagten mit einer geänderten Fassung des Patents

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Verfahrensgang

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Az. X ZR 1/13, X ZR 2/13
Bundesgerichtshof, X ZR 1/13, X ZR 2/13, 03.09.2013.
Az. 5 Ni 40/10
Bundespatentgericht, 5 Ni 40/10, 02.10.2012.
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