Aktenzeichen 4 VR 4/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:220623B4VR4.23.0
RCN:
RCN4QQ82M8D3PP64NV

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 22.06.2023

Umfang der erstinstanzlichen Zuständigkeit nach § 6 BBPlG

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