Aktenzeichen 2 BvR 286/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180919.2bvr028618
RCN:
RCN4Q5CWX6H5PR2WY8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.09.2018

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch verkürzende Auslegung eines strafvollstreckungsrechtlichen Rechtsschutzbegehrens - zudem Verletzung des Anspruchs auf Resozialisierung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch nicht gerechtfertigte bzw nicht hinreichend konkret begründete Versagung von Vollzugslockerungen infolge der Verweigerung von Vor- und Nachgesprächen durch den untergebrachten Beschwerdeführer

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