Nichtannahmebeschluss: Abfärberegelung des § 15 Abs 3 Nr 1 EStG - Personengesellschaft (hier: GbR) für Verfassungsbeschwerde gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht beschwerdebefugt - zudem Zweifel bzgl der hinreichenden Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
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