Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
ÖffnenFixierung psychisch kranker Untergebrachter gem § 25 PsychKG BW bzw nach bayerischer Rechtslage mit Art 2 Abs 2 S 2, S 3 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2 GG unvereinbar - nicht lediglich kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses als eigenständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren - Neuregelung bis 30.06.2019 geboten - Vollstreckungsanordnung
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