Aktenzeichen VI ZB 31/08

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RCN4LX78DXZG87EFDL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.07.2010

Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer Unfallmanipulation: Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung unter Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts des beklagten Kraftfahrzeughalters nach Beitritt seiner Kfz-Haftpflichtversicherung als Streithelfer

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