Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels objektiver Sachdienlichkeit
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