Aktenzeichen 4 StR 265/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:220920B4STR265.20.0
RCN:
RCN4KFHLTLE6QFSRJJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.09.2020

Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung der Wertevorstellung des Angeklagten bei bereits festgestellter positiver Kriminalprognose

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