Aktenzeichen VI R 30/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2022:U.080622.VIR30.20.0
RCN:
RCN4HAKZQAUDF3AEQB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 08.06.2022

Zeitanteiliger Ansatz des Grundbetrags für die selbst bewirtschafteten Flächen bei Vorliegen eines Rumpfwirtschaftsjahres

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Verfahrensgang

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Az. 13 K 2766/18
FG München, 13 K 2766/18, 14.11.2019.
Az. VI R 30/20
Bundesfinanzhof, VI R 30/20, 08.06.2022.
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