Aktenzeichen 2 BvR 107/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180226.2bvr010718
RCN:
RCN4H4A3PYWFWEPVPX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 26.02.2018

Nichtannahmebeschluss: Fehlende Möglichkeit der Konfrontation einer Belastungszeugin im gerichtlichen Verfahren begründet für sich genommen noch keine Verletzung von Art 6 MRK, mithin auch kein Auslieferungshindernis - hier: Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung an die Schweiz - Verletzung des Konfrontationsrecht nicht hinreichend substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 22.01.2018

Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: vorläufige Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers an die Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft - Vorabentscheidung ohne Begründung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG

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