Aktenzeichen V ZB 24/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:200516BVZB24.16.0
RCN:
RCN4C757RYRWCTL7B3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.05.2016

Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von Fluchtgefahr wegen Identitätstäuschung; aus der Sicherungshaft gestellter Asylantrag

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 24/16
Bundesgerichtshof, V ZB 24/16, 20.05.2016.
Az. 4 T 45/16
LG Traunstein, 4 T 45/16, 29.01.2016.
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