Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 01.10.2021
Wohnungseigentum: Aktivlegitimation des Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von auf die Abwehr von Störungen seines Sondernutzungsrechts gerichteten Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen
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