Aktenzeichen 7 K 2605/17

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FG München: Urteil vom 11.09.2019

Bestimmung der Höhe der Beteiligung zu dem nach § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG maßgebenden Stichtag

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Verfahrensgang

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Az. 7 K 2605/17
FG München, 7 K 2605/17, 11.09.2019.
Az. I R 50/19
Bundesfinanzhof, I R 50/19, 07.06.2023.
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