Aktenzeichen 3 StR 145/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:210818B3STR145.18.0
RCN:
RCN46WSQRNBW3PAZ7Q

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.08.2018

Anwendung des Verschlechterungsverbots auf die Einziehungsanordnung

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