Aktenzeichen B 3 KS 3/18 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2020:070520UB3KS318R0
RCN:
RCN45HMKRJWC3RSSJM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 07.05.2020

Künstlersozialversicherung - Publizist - selbstständige Tätigkeit als geschäftsführender (Mit-)Gesellschafter einer Komplementär-GmbH (hier: GmbH & Co KG) und als Kommanditist mit maßgeblichem Einfluss auf die Gesellschaft - Gewinnentnahmen des geschäftsführenden (Mit-)Gesellschafters und Kommanditisten der GmbH & Co KG stellen zur Versicherungspflicht führendes Arbeitseinkommen im Sinne des KSVG dar

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