Aktenzeichen AN 3 K 14.30182, AN 3 K 15.50594

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RCN458UGMUP9CJLJ4Y

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VG Ansbach: Urteil vom 26.07.2016

Keine Unzulässigkeitsentscheidung bei subsidiärem Schutzstatus im Mitgliedsstaat bei vor dem 20. Juli 2015 gestellten Asylanträgen

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VG Ansbach: Urteil vom 26.07.2016

VG Ansbach: Asylantrag, AufenthG, Treffer, Sudan, Geschäftszeichen, Einzelrichterin, Rechtsquelle, Außenstelle, Unterabsatz, Mitgliedsstaat, Umdeutung, Selbsteintritt, ohne mündliche Verhandlung, Klage erheben, Zweitantrag, Herkunftsstaat, Einreise, Nichtvorliegen, Asylverfahren, Rechtsgrundlage

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