Aktenzeichen 12 Qs 57/22

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN43LGSTHLV5938FR

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 17.10.2022

Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Ordnungsgeld, Verwerfung, Ordnungshaft, Strafverfahren, Dolmetscher, Rechtsgrundlage, Ordnungsmittel, Kostenentscheidung, Anwendung, Einwendung, Verweis, Fehlen, entsprechende Anwendung

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