Aktenzeichen 5 PB 19/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:010920B5PB19.19.0
RCN:
RCN434YWG6WHB3DVDB

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 01.09.2020

Berechtigung des Teilpersonalrats zur Anrufung der Einigungsstelle nach § 66 Abs. 7 Satz 1 LPVG NW

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