Aktenzeichen RN 5 K 15.593

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RCN:
RCN428CDJ3ET6YD6SY

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VG Regensburg: Urteil vom 12.07.2016

Unter den Begriff der ein Ereignis auslösenden Bedingung fallen nur von der Außenwelt wahrnehmbare Handlungen, Erklärungen und Geschehnisse

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