Aktenzeichen 2 StR 442/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:050821B2STR442.20.0
RCN:
RCN3WSGXAMFPAPJEZV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.08.2021

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorliegen eines "Hangs" bei einem betäubungsmittelabhängigen Straftäter

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