Aktenzeichen 4 StR 157/12

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RCN:
RCN3WLU7R4B45T75MH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.08.2012

Jugendstrafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Einstellung statt Freispruch bei Fehlen von Strafanträgen; Nichterörterung eines minder schweren Falles in den Urteilsgründen

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