Aktenzeichen 9 AZR 455/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2015:100215.U.9AZR455.13.0
RCN:
RCN3VU6W5V4GHLXLU8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 10.02.2015

Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

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Verfahrensgang

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Az. 9 AZR 455/13
Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 455/13, 10.02.2015.
Az. 6 Ca 4596/11
Arbeitsgericht Dortmund, 6 Ca 4596/11, 29.03.2012.
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