Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial - Eintritt von Hilfebedürftigkeit im Fälligkeitsmonat des aktuellen Bedarfs - Nichtverteilung der Heizmaterialkosten auf 12 Monate - kein Verweis auf Ansparung oder zukünftiges Einkommen
Öffnen