Aktenzeichen 4 StR 350/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:280317B4STR350.16.0
RCN:
RCN3SLAA8FRMSWCSF7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.03.2017

Einziehung von Wertersatz: Anordnung der Einziehung eines nicht im Eigentum des Angeklagten stehenden Geldbetrages

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