Aktenzeichen II ZR 248/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:240919BIIZR248.17.0
RCN:
RCN3N7L7ZXYKJPPPHX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.09.2019

Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife: Zulässigkeit eines Bestreitens mit Nichtwissen; Anwendbarkeit der Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs; notwendiges Vorbringen bezüglich einer positiven Fortführungsprognose

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. II ZR 248/17
Bundesgerichtshof, II ZR 248/17, 24.09.2019.
Az. 23 U 3769/16
OLG München, 23 U 3769/16, 22.06.2017.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.