Aktenzeichen V ZR 111/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2024:230224UVZR111.23.0
RCN:
RCN3KZC4UXNN6Z8DTT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.02.2024

Anschlussberufungsmöglichkeit und Umstellung von Grenzscheidungsantrag auf Grenzfeststellungsantrag

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Verfahrensgang

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Az. 6 U 1035/22
OLG Nürnberg, 6 U 1035/22, 09.05.2023.
Az. V ZR 111/23
Bundesgerichtshof, V ZR 111/23, 23.02.2024.
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