Aktenzeichen VI ZR 71/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:131118BVIZR71.18.0
RCN:
RCN3KJWFXJNXMCYLFM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.11.2018

Internationale Zuständigkeit nach der Brüssel I-VO: Bejahung des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft nach Verneinung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung in einer Vorentscheidung

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