(Krankenversicherung - Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bei neuen Behandlungsmethoden - Antragsrecht des Deutschen Behindertenrats - angemessene Vorkehrung zur Vermeidung der Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen - Nichtbestehen einer allgemeinen Fürsorgepflicht der Krankenkasse in diesem Bereich - sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Zulassungsgrund - Diskriminierungsverbot aus UN-Behindertenrechtskonvention entspricht dem Regelungsgehalt des Art 3 Abs 3 S 2 GG - Regelung des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt - Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als auch die normative Ausgestaltung des Verfahrens verstoßen nicht gegen Diskriminierungsverbot)
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