Aktenzeichen 6 BN 1/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3G4GBVXX77DH4CH

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 02.08.2013

Halten gefährlicher Hunde; hier: Rottweiler; Gleichbehandlungsgrundsatz; Normenkontrollverfahren

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