Aktenzeichen 1 StR 236/13

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RCN3FYD8YVPCTY42K2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.07.2013

Deutsche Gerichtsbarkeit bei Auslandsstraftaten: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln durch türkische Staatsangehörige in den Niederlanden

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