(Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten - örtliche Zuständigkeit - keine analoge Anwendung des § 98 Abs 2 SGB 12 auf teilstationäre Leistungen - Abgrenzung zwischen stationären und teilstationären Leistungen)
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